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Projektleitung

Grippeimpfung bei Patient:innen mit nichtübertragbaren Krankheiten

Vorgehen

Ziel des Projekts war die Analyse des Einflusses kantonaler rechtlicher Rahmenbedingungen und Präventionsaktivitäten zur Grippeimpfung auf die Grippeimpfrate bei Personen im Alter von 60 bis 85 Jahren – mit und ohne nichtübertragbare chronische Erkrankungen (NCD). Die Studie wurde in Zusammenarbeit mit dem Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich (EBPI) durchgeführt. Erhoben wurden kantonal geltende rechtliche Grundlagen sowie Aktivitäten zur Förderung der Grippeimpfung bei Personen mit NCD. Auf dieser Basis wurden fünf Kantone nach definierten Kriterien für die Erhebung auf Bevölkerungsebene ausgewählt. In den ausgewählten Kantonen wurden 25’000 Fragebögen an zufällig ausgewählte, bei Concordia und Swica, Versicherte im Alter von 60 bis 85 Jahren versendet. Die freiwillige, anonyme Befragung erfasste demografische Angaben, den Grippeimpfstatus sowie Einstellungen zur Grippeimpfung. Diese Studie erhielt einen Nicht-Zuständigkeitsbescheid der Ethikkommission Zürich.

Erkenntnisse

Die Ergebnisse bestätigten die Literatur, dass rund 50% der über 60-jährigen Personen an mindestens einer nichtübertragbaren chronischen Erkrankung leiden. Die Grippeimpfrate in dieser Altersgruppe lag insgesamt bei rund 36%, wobei Personen mit NCD eine leicht höhere Impfquote aufwiesen als Personen ohne chronische Erkrankungen. Die Analyse zeigte insgesamt eine tiefe Durchimpfungsrate trotz bestehender Präventionsaktivitäten und entsprechender kantonaler Rahmenbedingungen. Die Ergebnisse unterstreichen die Bedeutung gezielter, koordinierter Massnahmen zur Förderung der Grippeimpfung bei älteren Menschen und insbesondere bei Personen mit NCD.

Die Übersicht der kantonalen Grippeimpf-Aktivitäten in der Saison 2019/20 wurden im Journal «Vaccine» publiziert. Hier die Highlights daraus:

  • Die französisch- und italienischsprachigen Kantone führen 1.5-Mal mehr Grippeimpfaktivitäten durch als deutschsprachige Kantone.
  • Die meisten Schweizer Kantone erlaubten in der Saison 2019/20 den Apotheker:innen die Impfung von gesunden Erwachsenen oder Erwachsenen ohne Impfrisiko.
  • Die meisten Schweizer Kantone autorisieren Pflegefachpersonen zu impfen, jedoch nur in Delegation mit einer Ärztin oder einem Arzt.
  • Nur wenige Schweizer Kantone erlaubten den Apotheker:innen die Impfung von Menschen mit einer oder mehreren chronischen Krankheiten.

Publikationen & Ergebnisse

 

 

Dieses Projekt wurde von Dr. Astrid Czock im Rahmen ihrer Funktion als Geschäftsführerin von QualiCCare durchgeführt.


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